Auf unserem Portal bussgeldkatalog.org finden Sie alle wichtigen Informationen über den Punktekatalog und die Bußgelder im Straßenverkehr. Unser aktueller Bußgeldkatalog 2024 / 2025 inkl. Bußgeldrechner zeigt Ihnen übersichtlich, welche Bußgelder, Punkte oder gar Fahrverbote für welche Verstöße gegen das Verkehrsrecht (StVO, StVZO, StVG etc.) ausgesprochen werden können.
Bußgeldkatalog:
Geschwindigkeit
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen. Die dabei zu erwartenden Strafen finden Sie hier.
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Aktueller Bußgeldkatalog 2024 / 2025 und das Flensburger Punktekonto
Eigentlich ist die Bußgeldtabelle nach einem einfachen Schema aufgebaut: Je nach Verstoß gibt es im Bußgeldkatalog maximal 3 Punkte. Haben Sie 8 Punkte angesammelt, ist die Folge der Entzug der Fahrerlaubnis. Um Punkte abzubauen, ist es möglich, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen. Solange Sie nicht mehr als 5 Punkte haben, können Sie auf diese Weise alle 5 Jahre einen Punkt abbauen. Ansonsten verfallen die Punkte nach bestimmten Fristen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen.
Keine Lust zu lesen? Der Bußgeldkatalog im Video erklärt
Aktueller Bußgeldkatalog und Punktesystem
Das aktuelle Punktesystem sieht vor, dass Verkehrssünder nur noch für Verstöße Punkte im Fahreignungsregister bekommen, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen. Früher wurden auch Verstöße mit Punkten belegt, welche die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigten. Diese Vorgehensweise wird heute allerdings nicht mehr praktiziert. Stattdessen gilt im Punktekatalog folgende Verteilung:
Für schwere Verstöße gibt es im Bußgeldkatalog 2024 / 2025 1 Punkt – z. B. wenn Sie hinter dem Steuer Ihr Handy benutzen oder einen einfachen Vorfahrtsverstoß begangen haben.
Für sehr schwere Verstöße gibt es im Bußgeldkatalog 2024 / 2025 2 Punkte sowie ein Regelfahrverbot. In diese Kategorie fällt beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung.
Für schwere Straftaten gibt es im Bußgeldkatalog 2024 / 2025 3 Punkte. Diese Regelungen gelten für Alkohol und Drogen am Steuer, schwere Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Abstufungen bei den Punkten
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert Sie regelmäßig über Eintragungen auf Ihrem Punktekonto. So werden Sie rechtzeitig auf unangemessenes Fahrverhalten aufmerksam gemacht und haben Gelegenheit, Korrekturen vorzunehmen oder in speziellen Seminaren Punkte abzubauen. Welche Maßnahmen und Konsequenzen bei welchem Punktestand greifen, können Sie folgender Übersicht entnehmen:
1 bis 3 Punkte haben nur eine Vormerkung ohne weitere Maßnahmen zur Folge
4 bis 5 Punkte haben eine Ermahnung mit Information über das Fahreignungssystem zur Folge, in dem Sie ggf. auch einen Punkt alle fünf Jahre abbauen können
6 bis 7 Punkte haben eine Verwarnung und einen Hinweis auf das Fahreignungsseminar zur Folge
8 Punkte führen zu einem Führerschein-Entzug
Verfall der Punkte
Die Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg verfallen mit der Zeit automatisch, wobei die Tilgungsfristen in Abhängigkeit zur Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes stehen.
Schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren verfallen.
Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren verfallen.
Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren verfallen.
Die Verjährung bzw. der Verfall der Punkte ist unabhängig von neuen Eintragungen. Die Punkte werden auch dann getilgt, wenn neue Verstöße hinzugekommen sind. Für Verkehrssünder hat dies den großen Vorteil, dass man im Vorfeld genau weiß, wann die Punkte für den eingetragenen Verstoß wieder gestrichen werden.
Neuer Bußgeldkatalog 2024 / 2025: Beispiele für Verstöße
Haben Sie auf Ihrem Flensburger Konto 8 oder mehr Punkte angesammelt, so wird Ihnen der Führerschein entzogen. Statistiken zeigen aber, dass die wenigsten Autofahrer, die in der Verkehrssünderkartei eingetragen wurden, mehr als nur einige wenige Punkte auf Ihrem Konto haben. Diese können beispielsweise durch die folgenden Verkehrsverstöße angehäuft werden:
Auszug aus dem Flensburger Punktekatalog
Folgende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) geahndet:
Handy am Steuer: 100 Euro
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 70 Euro
falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung: 60 Euro
Kinder nicht (ausreichend) gesichert: 60 Euro
Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung: 70 Euro
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt: 70 Euro
TÜV bzw. HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro
Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger: 70 Euro
Für folgende Verstöße gibt es keine Punkte, sondern nur Bußgelder:
Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette: 100 Euro
fehlendes Kennzeichen: 60 Euro
abgedecktes Kennzeichen: 65 Euro
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: 100 Euro
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW missachtet: 380 Euro
Warnwesten-Pflicht für Autofahrer seit Juli 2014
Abgesehen von der erfolgten Punktereform sollten Autofahrer eine weitere Neuerung beachten: Die Warnwesten-Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2014. Demnach muss sich in jedem Auto mindestens eine Warnweste befinden, welche die europäische ISO-Norm 20471 erfüllt und entsprechend gekennzeichnet sein muss. Die Warnwesten-Pflicht gilt für alle PKW, LKW und Busse, Motorradfahrer sind jedoch von der Neuregelung ausgenommen. Was die Warnwesten-Pflicht im Fahrzeug angeht, zählt Deutschland zu den Nachzüglern in Europa, wo in vielen Ländern schon seit langer Zeit diese Regelung besteht.
Bußgeldbescheid: Die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr
Der Straßenverkehr ist in Deutschland besonders streng und genau reglementiert. Wer gegen die StVO und somit gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, macht schnell Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog und bekommt von den Behörden einen Bußgeldbescheid verpasst.
Doch welches sind die häufigsten Verstöße der deutschen Auto-/Kfz-Fahrer? Wofür gibt es die meisten Strafzettel? Wir zeigen Ihnen die Top 5!
Mal wieder zu schnell unterwegs und geblitzt worden, ein Knöllchen für falsches Parken klebt unter dem Scheibenwischer oder haben Sie mit Ihrem Fahrzeug durch Missachtung der Vorfahrt eine Gefährdung im Verkehr dargestellt? Dann geht es Ihnen wie zahlreichen anderen deutschen Autofahrern. Denn hierbei handelt es sich statistisch gesehen um die häufigsten Regelmissachtungen.
Kein Wunder, denn angesichts der vielen Verkehrszeichen und Fülle an Verkehrsregeln bleibt es nicht aus, dass es zu Fehlern kommt, wenn man mit seinem Auto unterwegs ist – ob nun bewusst oder unbewusst sei dahingestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt über alle verhängten Verkehrsstrafen genauestens Statistik. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche die häufigsten kostenpflichtigen Verstöße der Autofahrer sind.
Falsches Parken und Halten Für falsches Parken und Halten werden von den Ordnungshütern mit Abstand die meisten Bußgeldbescheide verhängt. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig und reichen vom Parken in einer Park- bzw. Halteverbotszone über Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe bis hin zur abgelaufenen Parkuhr. Den Ordnungshütern kann es egal sein. Fakt ist, dass Falschparker das meiste Geld in die Kassen spülen. Eine genaue Summe lässt sich dabei aber nicht nennen. Da am 9. November 2021 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist, fällt das Bußgeld für Halte- und Parkverstöße nun aber deutlich höher als früher aus. So können laut Bußgeldkatalog zwischen 10 und 110 Euro Bußgeld im Verkehr fällig werden. Teilweise drohen sogar Punkte in Flensburg, wodurch die jeweilige Zuwiderhandlung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst wird. Schätzungen sprechen von mehreren Millionen Bußgeldbescheiden jährlich für falsches Halten und Parken, wodurch locker ein zweistelliger Millionenbetrag zusammenkommt.
Geschwindigkeitsübertretungen Deutsche Autofahrer fahren gerne schnell und oftmals zu schnell. Egal ob nun innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. So verwundert es wenig, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen die meist gespeicherte Ordnungswidrigkeit in der Verkehrssünderkartei darstellen. Pro Jahr werden rund drei Millionen Verstöße registriert, wobei in dieser Zahl nicht einmal die leichteren Tempoverstöße bis zu maximal 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfasst sind. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall mindestens 60 Euro und erst ab 21 km/h zu schnell gibt es Punkte.
Vorfahrt missachtet Die Vorfahrtsregel bereitet vielen Autofahrern offenbar größere Schwierigkeiten als gedacht und das, obwohl die Vorfahrt dank der Rechts-vor-Links-Regel, Ampeln oder Verkehrszeichen wie “Vorfahrt achten” oder Stoppschild gut geregelt ist. Doch somit gibt es zugleich auch viele Möglichkeiten, gegen das Verkehrsrecht zu verstoßen, was mit einem Bußgeldbescheid quittiert wird.
Zu geringer Sicherheitsabstand Ein zu geringer Sicherheitsabstand stellt nicht nur eine große Gefährdung im Verkehr dar, sondern zugleich handelt es sich hierbei um eine sehr häufig auftretende Ursache für ein verhängtes Bußgeld. Vor allem auf Autobahnen sind viele Drängler unterwegs, die sich mit aller Macht und unter Betätigung ihrer Beleuchtung am Auto (Lichthupe, Blinker) freie Fahrt verschaffen wollen. Drängler werden in der Regel durch Messungen von Brücken erwischt oder aber auch durch die mobile Autobahnpolizei, die den Verstoß auf Video aufzeichnet. Für das Missachten des Sicherheitsabstandes sieht der Bußgeldkatalog vor allem bei einem Tempo jenseits der 80 km/h empfindliche Sanktionen vor. So drohen ein kostenintensives Bußgeld und Fahrverbot. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie außerhalb geschlossener Ortschaften (beispielsweise auf der Autobahn) zum vorausfahrenden Kfz mindestens einen Abstand von der halben Tachogeschwindigkeit einhalten. Zur Orientierung dienen u. a. die Leitpfosten, wobei der einfache Leitpfosten-Abstand 50 Meter beträgt. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Faustregel, dass der Mindestabstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke beträgt. Bei Tempo 50 wären das z. B. 15 Meter oder 3 Autolängen.
Falscher/illegaler Überholvorgang Falsche Überholmanöver gehören ebenfalls statistisch gesehen zu den häufigsten Verstößen deutscher Autofahrer. Hier sind es vor allem durchgezogene Fahrbahnlinien oder Überholverbotsschilder, die immer wieder einen Grund für das Ausstellen eines Bußgeldbescheids liefern. Unser aktueller Bußgeldkatalog enthält breit gefächerte Ahndungen, die von 20 Euro Bußgeld für eine Behinderung des Überholten beim Einordnen bis hin zu 300 Euro Bußgeld im Verkehr für das Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung reichen. Obendrein gibt es natürlich auch noch Punkte in Flensburg. Da von einem falschen Überholmanöver schnell und viel Gefahr ausgehen kann, sollten Sie Überholverbote strikt einhalten.
Erschreckend: Alkoholfahrten zählen zu den häufigeren Verkehrsverstößen
Aber auch die Folgeplätze der häufigsten Verkehrsverstöße haben es in sich. Besonders erschreckend ist, dass immer noch sehr häufig die Zuwiderhandlung Alkohol und/oder Drogen am Steuer festgestellt wird. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Kfz führt, setzt nicht nur sein eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel, sondern auch das von anderen, unschuldigen Verkehrsteilnehmern. Und dass eine Alkohol- bzw. Drogenfahrt schnell tödlich enden kann, dürfte jedem klar sein.
Zu Recht kennt die Polizei gegen solche Verkehrssünder kein Pardon. Aber auch der Bußgeldkatalog 2024 / 2025 ahndet diese Regelmissachtung besonders streng. So gibt es mindestens 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Zum Teil gilt eine Drogen- oder Alkoholfahrt auch nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.
Darüber hinaus zählen das falsche Abbiegen sowie das falsche Ein- und Ausfahren oder Wenden auf Autobahnen zu den häufigen Zuwiderhandlungen. Gleiches gilt auch für die falsch gesicherte Ladungen oder überladene Fahrzeuge. Außerdem gibt es sehr häufig eine Verwarnung bzw. einen Bußgeldbescheid für technische Mängel am Auto. Das können beispielsweise eine nicht funktionierende Beleuchtung oder falsche Bereifung (Stichwort: Winterreifenpflicht) sein.
Verkehrskontrollen sind sinnvoll
Viele Autofahrer fühlen sich von der Polizei schikaniert und abgezockt, wenn es mal wieder für irgendeinen Verstoß gegen die StVO ein Bußgeld gibt. Doch Verkehrskontrollen werden nicht umsonst durchgeführt, sondern dienen auch zum Schutze der Verkehrsteilnehmer, die sich an die Spielregeln halten. Und wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an das geltende Verkehrsrecht halten würden, bräuchte es auch gar nicht so viele Fahrzeug-Kontrollen.
Aktueller Bußgeldkatalog: Wie ist er aufgebaut?
Im Bußgeldkatalog finden Sie alle Tatbestände, die laut StVO, StVZO, FeV, StVG, FZV, der FerReiseV (Ferienreiseverordnung), der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und der eKFV (Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung) Verkehrssanktionen nach sich ziehen.
Beispiel „Qualifizierter Rotlichtverstoß“: Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Deutschland
Jede Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ist im Bußgeldkatalog mit einer Tatbestandsnummer (TBNR) versehen. Zu jedem Tatbestand sind die Höhe des Bußgelds und des Fahrverbots (FV) sowie die Anzahl der Punkte vermerkt. Der Katalog enthält überdies auch Angaben, ob es sich bei der jeweiligen Regelmissachtung um einen A- oder B-Verstoß (Fahrerlaubnis auf Probe) handelt.
TBNR
Tatbestandstext
FaP-Pkt
Euro
FV
137506
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
A - 2
200,00
1 M
Zu jedem Tatbestand sind im Strafenkatalog zudem die verletzten Paragraphen aufgelistet. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß aus dem Beispiel sind dies:
„132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV“ nennt die gesetzliche Vorschrift, auf deren Grundlage ein Fahrverbot verhängt wird.
Einen separaten Punktekatalog, in dem nur Verkehrsverstöße, die Punkte zur Folge haben, aufgelistet sind, gibt es im offiziellen Bußgeldkatalog nicht. Zuwiderhandlungen, die keine oder mehrere Punkte nach sich ziehen, sind im Strafkatalog immer in Kombination vorzufinden.
Für welche Bereiche gibt es Bußgeldkataloge?
In der StVO wurden für diverse Bereiche und Verkehrssituationen entsprechende Bußgeldkataloge festgeschrieben. So gibt es beispielsweise für Temposünder, die geblitzt wurden, einen eigenen Bußgeldkatalog, indem die spezifischen Bußgelder und weiteren Sanktionen wie Punkte oder Fahrverbote/Entzug der Fahrerlaubnis geregelt werden. Schließlich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren sind oder 30 km/h zu schnell waren. Auch muss in Bezug auf die drohenden Verkehrsstrafen differenziert werden, ob sich der Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ereignet hat.
Folgende Übersicht verdeutlicht, für welche Bereiche es eigene Bußgeldkataloge gibt:
Bußgeldkatalog Abstand (Sicherheitsabstand)
Bußgeldkatalog Alkohol und Drogen am Steuer
Bußgeldkatalog Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
Bußgeldkatalog Halten und Parken
Bußgeldkatalog Papiere, HU und Technik
Bußgeldkatalog Polizei/Verkehrskontrolle
Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß
Bußgeldkatalog Sicherheit/Missachtung von Sicherheitsvorschriften
Auf Bußgeldkatalog.org werden Sie zu jedem der oben genannten Bußgeldkataloge umfangreiche Informationen finden, wobei wir Sie über alle aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus finden Sie zu jedem Bußgeldkatalog auch noch einen passenden und praktischen Ratgeber sowie eine Bußgeldtabelle, die Sie mit vielen wichtigen Hintergrundinformationen sowie Tipps und Tricks versorgen.
Welche Konsequenzen drohen? Unser Bußgeldrechner hilft Ihnen weiter
Auf unserem Portal Bußgeldkatalog.org finden Sie nicht nur umfangreiche Informationen und Ratgeber zu all den verschiedenen und aktuellen Bußgeldkatalogen, sondern haben zugleich die Möglichkeit, mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner schnell und einfach herauszufinden, mit welcher Konsequenz bei welchem Verstoß zu rechnen ist. Egal, ob es sich dabei um falsches Parken, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung der Vorfahrt oder Alkohol oder Drogen am Steuer handelt. Unser Bußgeldrechner 2024 / 2025 ist stets auf dem aktuellsten Stand, zumal es auch immer wieder Veränderungen und Neuregelungen im Bußgeldkatalog geben kann und sich somit das Strafmaß verändert. Doch sobald ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft tritt, finden Sie das Bußgeld auch in unserem Rechner.
Unser Bußgeldrechner ist besonders dann eine große Hilfe, wenn Sie bei einem (größeren) Verstoß gegen die StVO in Erfahrung bringen wollen, wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob Sie Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot zu erwarten haben. Natürlich können Sie auch einen Blick in die jeweils geltenden Vorschriften im Bußgeldkatalog bzw. in der Bußgeldtabelle werfen, doch diese sind oftmals sehr umfangreich. Entsprechend sinnvoll ist ein Bußgeldrechner.
Zumal unser Bußgeldrechner alle wichtigen Daten abfragt und auf der Grundlage Ihrer angegebenen Informationen das voraussichtlich zu erwartende Strafmaß ermittelt. Beispielsweise fragt unser Bußgeldrechner für den Bußgeldkatalog Alkohol und Drogen am Steuer nach der Promille bei der Kontrolle, ob Sie in der Probezeit sind, wie oft Sie schon mit Alkohol am Steuer erwischt bzw. kontrolliert wurden und ob es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kam. Beim illegalen/falschen Überholvorgang wird dagegen gefragt, wo sich der Verstoß zugetragen hat (innerhalb/außerhalb geschlossener Ortschaften), um welche Art von Verkehrsverstoß (beispielsweise zu geringer Seitenabstand, erhöhter Geschwindigkeit, auf rechter Spur überholt, Missachtung von Verkehrszeichen) es sich handelt und ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag. Entsprechend genau lässt sich die voraussichtliche Strafe ermitteln.
Vorteile des Bußgeldrechners
An dieser Stelle wollen wir Ihnen noch einmal unseren Bußgeldrechner 2024 / 2025, seine Funktionen und Vorteile auf einen Blick präsentieren:
Zu jedem Bußgeldkatalog/Bußgeldtabelle gibt es einen spezifischen Bußgeldrechner.
Unsere Bußgeldrechner berücksichtigen viele besondere Umstände (Probezeit, Sachbeschädigung, Wiederholungstäter usw.).
Unsere Bußgeldrechner sind klar strukturiert und lassen sich entsprechend leicht bedienen.
Unsere Bußgeldrechner sind kostenlos.
Unsere Bußgeldrechner sind aktuell und berücksichtigen jegliche Veränderungen/Neuerungen im Bußgeldkatalog.
Unsere Bußgeldrechner helfen binnen Sekunden das voraussichtliche Strafmaß für einen bestimmten Verkehrsverstoß zu bestimmen.
Hinweis: Auch wenn der Bußgeldrechner besondere Umstände wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder etwaige Voreintragungen im zentralen Verkehrsregister berücksichtigt, erfolgen die Berechnungen ohne Gewähr! Es können immer wieder individuelle Unterschiede zum Tragen kommen, die der Bußgeldrechner nicht berechnen kann.
Zahlreiche Verstöße gegen die StVO ziehen neben dem Bußgeld auch noch Punkte oder ein Fahrverbot nach sich. In solchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, wenn Sie zur Feststellung der drohenden Ahndungen nicht nur den Bußgeldrechner 2024 / 2025 nutzen, sondern auch noch einen Rechtsanwalt (möglichst für Verkehrsrecht) kontaktieren. Dieser wird in Absprache mit Ihnen den Tathergang genauestens analysieren und vermeintliche Möglichkeiten aufzeigen, mit denen Sie ein Fahrverbot und den Entzug der Fahrerlaubnis unter Umständen umgehen können.
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